Die Finanzministerien haben beschlossen, die Steuertoleranz für in Deutschland lebende Telearbeiter bis zum 31. Dezember zu verlängern.
Steuereinzug
Die Finanzministerien haben beschlossen, die Steuertoleranz für in Deutschland lebende Telearbeiter bis zum 31. Dezember zu verlängern.
Das deutsch-luxemburgische Abkommen über die Steuererleichterung bei Telearbeit ist zwar am 30. September ausgelaufen, aber um drei Monate verlängert worden. Das Großherzogtum Finanzen gab am Montag bekannt, dass in Deutschland lebende Telearbeiter bis zum 31. Dezember weiterhin von zu Hause aus arbeiten können, ohne ihr Steuersystem ändern zu müssen.
Tatsächlich können in Luxemburg beschäftigte Grenzgänger außerhalb der Pandemie ihren Beruf nicht länger als 19 Tage von Deutschland aus ausüben. Nach dieser Quote werden sie auf der anderen Seite der Grenze steuerpflichtig. Diese Maßnahme wurde aufgrund der Pandemie und der Gesundheitsvorschriften ausgesetzt, könnte jedoch zu neuen Verhandlungen führen.
Deutsche Arbeitnehmer sollten bereits Gegenstand von Verhandlungen zwischen Luxemburg und der Bundesrepublik sein. Ziel: Überprüfung des ihnen gewährten Höchstbetrags, bevor ihr Steuersystem geändert wird, wie beispielsweise die zusätzlichen zehn Tage, die belgischen Fernbeschäftigten angeboten werden. Genug, um 50.000 deutsche Grenzgänger freizustellen, die bis zum 31.
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