Die vom Bundestag einstimmig beschlossene Einführung des Alarmsystems in der Bevölkerung durch zellulare Standardfunktechnik schreitet weiterhin zügig voran. Bis 8. Dezember 2021 hat die Bundesnetzagentur nun den ersten Entwurf des „TR DE-Alert“ vorgelegt. Es betrachtet Streaming als „zusätzliche Warnung“ und nicht als Ersatz für Apps wie Katwarn und NINA.
Die Netzagentur wurde vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt, die Technische Richtlinie, eine entsprechende Verordnung dieses Hauses, zu erarbeiten. Die Einsatzaufsicht muss durch die Dienststelle und das nun verstärkte Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sichergestellt werden. Das Ausbleiben des Mobilfunks in Deutschland wurde während des verheerenden Hochwassers vom Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schmerzlich beobachtet.
Cell Broadcasting besteht darin, Warnmeldungen in Form von Text und einem Audiosignal über ein Mobilfunknetz an alle in einer Funkzelle erreichbaren Geräte zu senden. Diese Technologie basiert bereits auf SMS, aber im Gegensatz zu diesen Textnachrichten können Mobilfunksendungen nicht stummgeschaltet oder auf andere Weise gelöscht werden. Sie erscheinen direkt auf dem Bildschirm, auch wenn sich das Gerät im Standby-Modus befindet. Dazu reicht es, das Handy zu aktivieren.
Eingehendes Roaming betrifft alle Geräte
Die Richtlinie besagt ausdrücklich, dass Access-Provider alle Geräte adressieren müssen – nicht nur die Geräte ihrer Kunden. So erhält ein O2-Kunde, der zu diesem Zeitpunkt kein Netz hat, sich aber in Reichweite einer Telekom-Zelle befindet, von diesem Betreiber eine Warnung. Gleiches gilt für ausländische SIM-Karten. Der Broadcast muss mehrfach erfolgen und wird von den Geräten, die ihn tatsächlich empfangen haben, nicht mehr angezeigt, da der Broadcast eindeutige Seriennummern mit dem jeweiligen Risikokontext enthält. Auch Kapazitätsprobleme werden gemildert, da die Funkzelle „weiß“, auf wie viele Geräte sie Zugriff hat, aber auch, wie viele von ihnen gleichzeitig eine Warnmeldung senden können.
Deutsche Mobilfunkstruktur (DE-Alert) (3 Fotos)
(Foto: Bundesnetzagentur)
Dazu müssen alle Zugangsanbieter mindestens zwei Cell Broadcasting Center (CBCs) unterhalten, die an das bestehende modulare Warnsystem von MoWas angebunden werden. Diese wird vom BBK betreut, der nun auch für die oben genannten Alarmbereiche zuständig ist. Bisher waren MoWaS-Warnungen, beispielsweise über die Apps Katwarn und NINA, gebietsbezogen, aber die Richtlinie legt nicht fest, ob dies auch für Mobilfunkübertragungen gelten soll. Stattdessen wurde festgelegt, dass das System „die entsprechenden Funkzellen basierend auf den in den empfangenen MoWaS-Warnmeldungen angegebenen geografischen Regionen dynamisch zuordnen soll“.
BBK soll eine Front aufbauen
Zu diesem Zweck wird das BBK eine „MoWaS-CBE“, „Cellular Broadcast Entity“ schaffen. Dies stellt den Kontakt zu den CBCs her. Tatsächlich gibt es zwei Vorgaben des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) an die Zentralbank. Sie bilden die Grundlage der EU-Warnrichtlinie, die bereits 2018 von der Europäischen Kommission für Warnmeldungen per Mobiltelefon verabschiedet wurde. Der neue DE-Alert wird nun in Deutschland umgesetzt.
Die Bundesnetzagentur-Richtlinie nimmt ausdrücklich auf diese Standards Bezug und die EU-Richtlinie sieht auch den Termin für die Einführung des EU-Alerts auf den 21. Juni 2022 vor. Sowohl der Erlass des Bundeswirtschaftsministeriums als auch die Netzagentur-Richtlinie sehen dies jedoch nicht nennen Sie ein beliebiges Datum. Der erste Punkt der Agentur heißt zwar „Sachliche Regulierung und Umsetzungsfristen“ – der Text verweist aber nur am Rande auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Und der entsprechende Erlass des Wirtschaftsministeriums, der, wie bereits erwähnt, kein Datum nannte. So beeilten sich die Behörden zwar mit den Vorbereitungen, warteten aber offenbar noch auf die Kalenderankündigungen der neuen Bundesregierung.
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