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StartEconomyBrüssel fordert große Unternehmen auf, wachsam zu sein

Brüssel fordert große Unternehmen auf, wachsam zu sein

Gepostet am 23. Februar 2022

Nach monatelangen Verhandlungen hat Brüssel soeben seinen Entwurf für Leitlinien zu einer Wachsamkeitspflicht veröffentlicht, die multinationale Unternehmen dazu verpflichtet, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen auf alle ihre Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen. Eine große Herausforderung, die einen echten Wendepunkt in der Unternehmensverantwortung darstellt.

Richtlinie zur Sorgfaltspflicht der Europäischen Union. Hinter diesem vielsagenden Titel verbirgt sich eine kleine Revolution für die Europäische Union. Am 23. Februar hat die Europäische Kommission Gesetzesentwürfe vorgelegt, die darauf abzielen, die Praktiken multinationaler Unternehmen auf ökologischer und sozialer Ebene zu regulieren. Dieser Text wird seit Juni erwartet. Sie wurde aufgrund intensiver Verhandlungen innerhalb der Kommission mehrfach verschoben. Das Ziel ist klar: zu verhindern, dass sich das Rana-Plaza-Drama wiederholt.

Am 24. April 2013 stürzte eine Textilfabrik in Bangladesch ein und tötete mehr als tausend Arbeiter. Die großen westlichen Unternehmen und die leitenden Angestellten dieser Subunternehmer werden dann mit ihrer Verantwortung identifiziert. Nach fast 10 Jahren dieser Tragödie kann die Europäische Union Unternehmen endlich dazu zwingen, die Mängel, für die sie verantwortlich sind, zu identifizieren und zu beheben, auch bei ausländischen Subunternehmern. Frankreich hat bei diesem Thema Pionierarbeit geleistet, indem es als erstes Land ein Gesetz zur Wachsamkeit erlassen hat. Inzwischen ist Deutschland beigetreten. Die Harmonisierung dieser Rechtsvorschriften ist daher zu begrüßen.

13.000 beteiligte Unternehmen

Konkret fordert Brüssel die Unternehmen zur Mitnahme aufAngemessene Maßnahmen„Um ihre potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu verhindern und zu reduzieren, sind nur große europäische Konzerne mit 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 150 Millionen Euro beteiligt, ebenso wie außereuropäische Unternehmen mit einem Umsatz von 150 Millionen Euro der EU. Es gelten die „Care Commitments“. Die vereinfachte Pflicht“ gilt auch für kleinere Unternehmen, die in Hochrisikosektoren (Textil, Leder, Metalle, Landwirtschaft usw.) tätig sind. Dieser Anwendungsbereich ist weiter gefasst als die französische Wachsamkeitspflicht , die nur für französische Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten gilt.

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Olivia Gregoire, langjährige französische Staatsministerin für Soziales, Solidarität und verantwortungsvolle Wirtschaft künstlerische Arbeit Damit Europa mit einer Wachsamkeitspflicht ausgestattet ist. „Wachsamkeitspflicht fördert eine gerechtere Wirtschaft und richtet unsere Importe an den menschlichen, sozialen und ökologischen Werten aus, die wir in Europa und in unserer internationalen Werbung fördern.“, erklärt.

„Ein guter Kompromiss zwischen französischer und deutscher Wachsamkeit“

Sobald der Text in ihre Gesetzgebung aufgenommen wurde, sind die Staaten dafür verantwortlich, seine Anwendung und die Verhängung von Verwaltungsstrafen zu überwachen. Opfer von Verstößen, auch von Subunternehmern im Ausland, können in der Europäischen Union Klage auf Schadensersatz erheben, wenn das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass es alles vernünftigerweise Mögliche getan hat, um das Risiko zu verringern.

Die Abgeordneten prangerten jedoch den fehlenden Ehrgeiz an: „Der vollständige Ausschluss von KMU bedeutet, dass 99 % der europäischen Unternehmen ihren Betrieb wie gewohnt fortsetzen werden„, empört sich die deutsche Anna Cavazzini (Grüne). In der Tat werden KMU ihren Managern nachkommen müssen, die der Wachsamkeit unterliegen.“ Es ist ein guter Kompromiss zwischen der französischen Wachpflicht und der deutschen Wachpflicht. Wir können es immer besser machen, aber es ist ein ehrgeiziges Drehbuch“, rutscht ein Experte aus.

Seitens der NGOs sind wir weniger überzeugt. „Auch wenn es einige positive Punkte wie gesetzliche Haftung oder geringere Grenzen im Vergleich zu Frankreich gibt, bleibt der Vorschlag insbesondere hinter dem französischen Recht zum Zugang zu Gerichten zurück„, analysiert Léa Kulinowski von Friends of the Earth. Die Richtlinie ist jedoch nicht fest. Sie wird vom Europäischen Parlament auf eine mögliche Einigung bis Ende 2023 geprüft.

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Marina Faber-Saudron bei Agence France-Presse