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Gerichtsurteile zugunsten des islamischen Religionsunterrichts

AA / Köln / Mesut Zerek

Das Bundesverwaltungsgericht der deutschen Stadt Gazzale in Hessen hat am Donnerstag zugunsten des islamischen Unterrichts an öffentlichen Schulen zugunsten der Türkisch-Islamischen Union für religiöse Angelegenheiten in Deutschland entschieden.

Das Gericht bestätigte die frühere Entscheidung des Vizekanzlergerichts von Hess (auch Hess) und entschied laut einem Korrespondenten der Anatolian Agency, dass der Religionsunterricht auf Union Land fortgesetzt werden könne.

Zuvor hatte ein Amtsgericht im Zusammenhang mit der Entscheidung des hessischen Kultusministeriums, den Islamunterricht im Land einzustellen und die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft einseitig auszusetzen, zugunsten von DDP entschieden.

Das Ministerium focht die Entscheidung des Amtsgerichts vor dem Bundesverwaltungsgericht in Cassell an, wonach DTP das Recht habe, islamischen Unterricht in Hessen anzubieten.

Salih Oskan, Präsident der Türkisch-Islamischen Union für religiöse Angelegenheiten Hessen, begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

DTIP, eine in Deutschland nach lokalem Recht gegründete zivilgesellschaftliche Organisation, ist die größte islamische Religionsgemeinschaft in Deutschland und betreibt mehrere Moscheen in diesem europäischen Land.

* Übersetzt von Mourad Belhaj aus dem Arabischen

Nur ein Teil der Übertragung und Übertragung, die die Anatolia Agency über das Internal Broadcasting System (HAS) an ihre Abonnenten überträgt, wird auf der AA-Website abgekürzt. Kontaktieren Sie uns, um sich anzumelden.

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