Das deutsche Bundeskartellamt hat Klage gegen Apple eingereicht, um seine Tracking-Regeln und den Transparenzrahmen für Tracking-Apps zu überprüfen, da es vermutet, dass der US-Riese seine eigenen Angebote priorisiert.
Dies ist eigentlich die zweite Klage, die die Wettbewerbsbehörde im Rahmen eines Gesetzes gegen Apple eingeleitet hat Kartellrecht Deutsch wurde letztes Jahr überarbeitet. Im vergangenen Juni ging sie wegen der potenziellen marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens gegen Apple vor.
„Ein Unternehmen wie Apple, das einseitig die Regeln für sein Ökosystem und insbesondere den App Store festlegen kann, muss es wettbewerbsgerecht gestalten“Andreas Mundt, Leiter der Bundesgeschäftsstelle des Kartells in Deutschland, sagte am 14. Juni in einer Pressemitteilung.
„Daran bestehen berechtigte Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, aber diese Regeln sollten nicht für Apple selbst gelten.“er fügte hinzu.
Daher könnte Apple, so dieser Vorwurf, eigene Angebote bevorzugen und so einen Wettbewerbsnachteil für Konkurrenten schaffen.
Grundlage des Verfahrens
Die neu eingeführte Maßnahme basiert auf dem deutschen Wettbewerbsrecht, das im Januar 2021 novelliert wurde und seit dessen Inkrafttreten bereits auf alle großen US-Digitalkonzerne angewendet wird.
Es basiert auf neuen Befugnissen, die dem Bundesamt für Kartellkontrolle im Rahmen seiner verstärkten Aufsicht über missbräuchliche Praktiken gegenüber großen Technologieunternehmen eingeräumt wurden. Als Eckpfeiler der Novelle wird häufig § 19a GWB angesehen.
Das neue Urteil ermöglicht es der Behörde, früher und effektiver einzugreifen, insbesondere gegen das Verhalten großer Tech-Unternehmen. Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens kann die Behörde daher wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Dies ist der Fall, wenn die Bedeutung der Marktpräsenz bestimmt wird.
Anklage gegen Apple erhoben
Im April 2021 führte Apple das Application Tracking Transparency Framework für Drittanbieter-Apps mit mehreren Updates ein. Dies bedeutet, dass das Benutzertracking durch Anwendungen von Drittanbietern bestimmten Bedingungen unterliegt.
Tracking wird häufig verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen oder Benutzerdaten zu sammeln und wiederzuverwenden. Das ist laut Bundeskartellamt oft wichtig für Drittanbieter von Apps, die kostenlose Apps anbieten und auf Werbung setzen.
„Wir begrüßen datenfreundliche Geschäftsmodelle, die den Nutzern die Wahl lassen, wie ihre Daten verwendet werden.“Herr Mundt bestätigt.
Allerdings ist laut den Vorgaben von Apple beim erstmaligen Öffnen einer Drittanbieter-App eine zusätzliche Einwilligung der Nutzer zur Nutzung ihrer Daten erforderlich.
Dazu gehört auch die Anzeige eines zusätzlichen Popups für bereits angeforderte Einwilligungen. Derzeit unterliegt Apple laut Pressemitteilung nicht den zusätzlichen Maßnahmen des App Tracking Transparency Framework.
Außerdem die von Apple bereitgestellte Geräte-ID undWerbetreibenden-IDMetrics-Berichte als Follow-up. Im Gegensatz dazu scheinen diese Vorschriften Apple bei der Verwendung und Installation von Benutzerdaten in seinem Ökosystem nicht zu beeinträchtigen.teilte das Bundeskartellamt mit.
Verteidiger der Privatsphäre?
In den letzten Jahren hat sich Apple als Verfechter des Datenschutzes auf Kosten anderer Technologieunternehmen vermarktet, die Einnahmen aus der Erhebung personenbezogener Daten erzielen.
Seine Privacy-Funktion steht derzeit im RampenlichtTransparenz der Anwendungsverfolgung (ATT), verdeutlicht das schwierige Zusammenspiel von Datenschutz und Wettbewerb. Apples Datenschutzinitiative erhielt jedoch Unterstützung von der französischen Datenschutzbehörde CNIL.
Apple bestreitet die Behauptung, dass sein Transparenzsystem ihm einen unfairen Vorteil verschafft. Das Unternehmen hat Ende April 2022 eine Studie zu den Auswirkungen des Application Tracking Transparency Framework veröffentlicht.
Diese Studie kommt zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass Apple seit der Einführung der Datenschutzfunktion einen erheblichen finanziellen Vorteil erhalten hat, und beschreibt diese Behauptungen als „Spekulation.“
„Total Social Media Ninja. Introvertiert. Schöpfer. TV-Fan. Preisgekrönter Unternehmer. Web-Nerd. Zertifizierter Leser.“