Die Nutzung von Microsoft 365 verstößt gegen das EU-Datenschutzgesetz DSGVO. Das ist die Meinung einer Task Force aus Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland.
In einer Erklärung machten die deutschen Aufsichtsbehörden mehrere Einwände gegen die Nutzung von Microsoft 365 durch deutsche Unternehmen verantwortlich. Dies schließt die Möglichkeit ein, dass US-Behörden Daten von europäischen Nutzern anfordern. Als weiterer Grund wird der eigene Datenverarbeitungshinweis von Microsoft genannt, der die Datenverarbeitung für eigene Zwecke nicht ausreichend erläutert. Beispielsweise besagt die Microsoft 365-Benutzervereinbarung, dass Microsoft Endbenutzerdaten für kommerzielle Zwecke verwenden darf.
Der Bericht spiegelt lediglich eine Einschätzung der aktuellen Situation wider und führt daher nicht zu einer direkten Vollstreckung. Es ist unklar, wann und ob die Entscheidung der Regulierungsbehörden in politische Maßnahmen umgesetzt wird.
Die deutsche Entscheidung folgt eng der Entscheidung der französischen Regierung, wonach die kostenlosen Angebote von Microsoft 365 und Google Workspace in französischen Schulen nicht genutzt werden dürfen. Das französische Ministerium für Bildung und Jugend sagt, dass französische öffentliche Einrichtungen Verträge für Lieferantenzahlungen vergeben müssen. Laut letzterem sind kostenlose „Cloud“-Angebote von Microsoft und Google gleichbedeutend mit Dumming.
In Zusammenarbeit mit dem niederländischen ID-Kanal.
In einer Erklärung machten die deutschen Aufsichtsbehörden mehrere Einwände gegen die Nutzung von Microsoft 365 durch deutsche Unternehmen verantwortlich. Dies schließt die Möglichkeit ein, dass US-Behörden Daten von europäischen Nutzern anfordern. Als weiterer Grund wird der eigene Datenverarbeitungshinweis von Microsoft genannt, der die Datenverarbeitung für eigene Zwecke nicht ausreichend erläutert. Beispielsweise besagt die Microsoft 365-Benutzervereinbarung, dass Microsoft Endbenutzerdaten für kommerzielle Zwecke verwenden darf. Diese Ankündigung stellt lediglich eine Einschätzung der aktuellen Situation dar und wird daher nicht direkt umgesetzt. Es ist unklar, wann und ob die Entscheidung der Regulierungsbehörden in politische Maßnahmen umgesetzt wird. Die deutsche Entscheidung folgt eng der Entscheidung der französischen Regierung, kostenlose Microsoft 365- und Google Workplace-Angebote in französischen Schulen zu verbieten. Das französische Ministerium für Bildung und Jugend sagt, dass französische öffentliche Einrichtungen Verträge für Lieferantenzahlungen vergeben müssen. Die kostenlosen „Cloud“-Angebote von Microsoft und Google kommen laut Letzterem einem Dumping gleich. In Zusammenarbeit mit dem niederländischen ID-Kanal.
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