Entsprechend PV-Magazin Deutschland
Alljährlich zum Jahresende berät der Bundestag über das Jahressteuergesetz, um für die nächsten 12 Monate neue Regelungen zu beschließen. Das letzte Woche vom Bundestag beschlossene Steuergesetz 2022 beinhaltet erstmals eine wesentliche Änderung der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen.
Diese neuen Maßnahmen werden wichtige Probleme kleiner PV-Anlagen lösen, insbesondere durch den Wegfall einiger bürokratischer Anforderungen. Das Gesetzespaket bringt zwei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik: Die erste Maßnahme befreit private PV-Anlagen (bis 30 kW) vollständig von der Mehrwertsteuer, die zweite ermöglicht Steuerbefreiungen für Betreiber kleinerer PV-Anlagen.
Möglich wird diese neue 0% Mehrwertsteuer für PV-Anlagen durch neue Regelungen der EU-Umsatzsteuerrichtlinie, die Deutschland als erstes umsetzt. Obwohl dies keine formelle Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf von PV-Anlagen ist, stellt der Lieferant oder Installateur dem Kunden in der Praxis den Nettopreis „zuzüglich 0 % Mehrwertsteuer“ in Rechnung.
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und notwendigem Zubehör fallen 0 % MwSt. an. Es umfasst auch Speichersysteme für Wohngebäude, öffentliche Gebäude und öffentliche Einrichtungen. Der Größe von Speichersystemen sind keine Grenzen gesetzt.
Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Einkünfte aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kW für Einfamilienhäuser und sonstige Gebäude. Für Mehrfamilienhäuser wird je nach Größe eine Grenze von 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit festgelegt.
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