Auf Anordnung des Staatsanwalts der Ersten Generalstaatsanwaltschaft in Belgrad S. S. (1976) ermittelten eine Retentionszeit von 48 Stunden.
Ihm werden Straftaten wie Urkundenfälschung, Urkundenfälschung und Quacksalber-Apotheke vorgeworfen.
Laut Strafanzeige ist S. S. Ab 21. Januar 2021, 8 Woodrow Wilson Blvd. In seiner Zahnarztpraxis „BV Dental Esthetic“ in , bietet er mit dem Titel „Doctor of Dentistry“ zahnmedizinische und „Anti-Aging“-medizinische Leistungen an. Ein Diplom der medizinischen Fakultät der Universität Prishtina vom 27. Februar 1999 stellte sich bei späteren Tests als falsch heraus.
SS SS bei der Agency for Economic Records. PR, Allgemeinzahnarztpraxis „BV dental estetic“, eingetragene Tätigkeit „Zahnarztpraxis“ und Ausübung der oben genannten Dienstleistungen ohne ausreichende Berufsbezeichnung und Berufsausbildung, wie in der Bekanntmachung der Ersten Grundstaatsanwaltschaft in Belgrad betont.
Während der Anhörung vor der Ersten Generalstaatsanwaltschaft in Belgrad präsentierte der Verdächtige seine Verteidigung einem Verteidiger und bestritt, dass das Diplom der Medizinischen Fakultät der Universität Prishtina gefälscht sei, obwohl er dies nicht bestritt. Er bot zahnmedizinische und „Anti-Aging“-medizinische Leistungen an.
Anschließend unterbreitete der Richter für das vorläufige Verfahren dem Gericht erster Instanz in Belgrad einen Vorschlag zur Anordnung der Inhaftierung gemäß § 11 Abs. 1 lit. (1976), der glaubt, dass es Umstände gibt, die darauf hindeuten, dass der Verdächtige durch Beeinflussung von Zeugen in das Verfahren eingreifen wird.
Im Rahmen des Beweisverfahrens befragt der Staatsanwalt potenzielle Opfer und andere potenzielle Zeugen, ordnet die erforderlichen Gutachten an und fällt nach Vorlage aller Beweise und Feststellung des richtigen und vollständigen Sachverhalts eine Entscheidung. Weitere Maßnahmen wurden ergriffen.
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