Die deutschen Behörden haben Frankreich am Sonntag, den 23. Mai 2021 um Mitternacht offiziell von einer Region mit hoher Infektion in eine Gefahrenzone herabgestuft. Die Testverpflichtung, die Grenze zu überqueren und nach Deutschland (einschließlich Baden-Württemberg) einzureisen, wird dann nach der 24-Stunden-Regel aufgehoben, teilte die Eurodistriktregion Ortenau in einer Erklärung am Samstagmorgen mit. Diese Tests sind seit dem 28. März 2021 obligatorisch, um die Grenze zu überschreiten.
Die Rückkehr der 24-Stunden-Regel
deutlich, Dies bedeutet, dass nach dieser 24-Stunden-Regel Reisende über die Grenzen hinweg von den Testanforderungen für die Einreise nach Deutschland befreit sindEs gibt auch keine Tests für die Rückkehr nach Frankreich. Reisende über Grenzen hinweg müssen kein digitales Anmeldeformular oder keine Werbung mehr ausfüllen. Die Quarantäne gilt nicht mehr. Das Tragen einer Maske ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften für Kinder über 6 Jahre weiterhin obligatorisch. In Deutschland gibt es keine Ausgangssperre.
In einer Pressemitteilung begrüßte Staatsminister für europäische Angelegenheiten, Clemens Bonn, die Entscheidung der deutschen Behörden.
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