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StartTop NewsDeutschland: Telefonsuche illegaler Einwanderer | International | D. W.

Deutschland: Telefonsuche illegaler Einwanderer | International | D. W.

Farahnas S. Als sie im Mai 2019 in Deutschland Asyl beantragte, stellte sie sich mit Heiratsurkunden und anderen Dokumenten bei den Behörden vor, um ihre Identität nachzuweisen. Aber das wichtigste Dokument, den Pass, hatte er nicht. Dann hören Beamte der Einwanderungsbehörde auf sein Smartphone und vergewissern sich, dass die junge Frau aus Afghanistan stammt.

„Ich erinnere mich nicht, ob ich es für sie geöffnet oder ihnen meinen PIN-Code gegeben habe, aber sie haben sich allem genähert.“, bat den Staatsanwalt, seinen Namen zu ändern, aus Angst, seinem Fall zu schaden.

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Etwa eine Stunde lang verwendeten Beamte der Einwanderungsbehörde Software zur Analyse von Gerätemetadaten, die Hinweise auf das Aussehen von Farahnas geben könnten.

Einen Monat später wurde der Asylantrag von Farahnas abgelehnt.

Obwohl diese Art der Handy-Durchsuchung in Deutschland im Asylverfahren gängige Praxis ist, wurde sie im Fall von Farahnas für rechtswidrig erklärt.

BAMF im Zentrum der Kritik

BAMF im Zentrum der Kritik

Das Berliner Exekutivgericht hat Anfang des Monats entschieden, dass das Bundesamt für Flüchtlinge und Flüchtlinge (PAMF) diese Daten zu einem so frühen Zeitpunkt in der Asylpraxis nicht hätte anfordern dürfen. Das BAMF habe nach Angaben des Vorsitzenden des Schiedsgerichts gegen das Gesetz verstoßen, indem es im Rahmen seiner Recherchen gewonnene Informationen unnötig gespeichert habe.

Auch Informationen über die sexuelle Orientierung von Flüchtlingen sind durchgesickert

Erste in der Reihe der Urteile

Seit 2017 können deutsche Behörden die Metadaten der Handys von Asylbewerbern ohne Ausweisdokumente einsehen.

Aber in drei verschiedenen Fällen im ganzen Land haben Asylbewerber mit Unterstützung von Datenschutzaktivisten beschlossen, die Regierung in der Praxis zu verklagen. Ihnen zufolge sind diese Analysen ineffektiv, übertrieben und aufdringlich. Die anderen beiden Beschwerden werden von Einwanderern aus Syrien und Kamerun eingebracht.

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Dieses erste Urteil des Berliner Exekutivgerichts könnte weitreichende Folgen für den deutschen Einsatz neuer Technologien im Asylverfahren haben.

„Urteil, dass jedes BAMF-Verfahren zur Telefonsuche illegal ist“, sagte Leah Beckman, Anwältin der NGO Society for Civil Rights (GFF) in Berlin.

Das Urteil könnte ihrer Meinung nach nun Auswirkungen auf eine laufende Beschwerde bei der Deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde haben.

Einwandererfamilie in Deutschland

Einwandererfamilie in Deutschland

Denn im vergangenen Februar hatten die GFF und andere Organisationen den Bundesbeauftragten für Datensicherheit und Informationsfreiheit Ulrich Kelber gebeten, diese Telefondurchsuchungen zu überwachen.

Anders als das Berliner Gericht wird Ulrich Kelber das BAMF anordnen können, diese Praxis einzustellen.

Die PAMF, die sich noch nicht zum Berliner Gerichtsurteil geäußert hat, hat Telefondurchsuchungen immer als notwendiges Instrument zur Verhinderung von Asylbetrug und zur Unterstützung der Einwanderungsbehörden bei der richtigen Entscheidung verteidigt.

Bis zum Verfassungsgericht?

Das Urteil sei ein starkes Signal, so Farahnaz‘ Anwalt Matthias Lehnert, dass der Zugriff auf solche personenbezogenen Daten für deutsche Staatsbürger „undenkbar“ sei.

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Matthias Lehnert glaubt, dass diese Entscheidung in Berlin das BAMF veranlassen könnte, seine Verfahren und andere rechtliche Schritte zu überdenken.

Im Berliner Exekutivgericht vereinbarten ein Vertreter der Migrationsbehörde und Farahnas Anwälte, dass im Falle einer Anfechtung des BAMF-Urteils direkt vor dem obersten Exekutivgericht des Landes Berufung eingelegt wird.

Über die Berufungsentscheidung hinaus kann das Gericht den Fall an das Bundesverfassungsgericht verweisen. Letzterer wird die Befugnis haben, das Gesetz von 2017 zur Genehmigung von Telefondurchsuchungen aufzuheben.

Quelle: https://www.infomigrants.net/fr/post/32712/allemagne-un-tribunal-juge-la-fouille-du-smartphone-d-un-migrant-illegale