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StartEconomyDas "Pshitt" aus der Dose beim Öffnen ist kein Tonzeichen

Das „Pshitt“ aus der Dose beim Öffnen ist kein Tonzeichen

Die Ende 2019 in dieser Sache eingelegte Berufung der deutschen Tochtergesellschaft des globalen Verpackungsriesen Ardagh Metal Beverage wiesen die Richter zurück.

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Das „Pshitt“-Geräusch einer Limonadendose ist eines der bekanntesten der Welt und eines der bekanntesten der Welt. Es ist keine Klangmarke, die geistigen Eigentumsrechten unterliegen könnte. Und das hat die europäische Justiz erstmals am Mittwoch, 7. Juli, entschieden.

„Eine Tondatei, die das Geräusch enthält, das beim Öffnen einer Getränkedose auftritt, gefolgt von Stille (etwa eine Sekunde) und Zischen (neun Sekunden) kann nicht als Markenzeichen aufgezeichnet werden“, Das schrieb das Gericht der Europäischen Union in einer Pressemitteilung.

Folglich wiesen die Richter die Ende 2019 eingelegte Berufung der deutschen Tochter des globalen Verpackungsgiganten Ardagh Metal Beverage, einem der Marktführer bei Dosen, zurück. Ardagh legte beim europäischen Richter Berufung gegen die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ausgesprochene Ablehnung der Anmeldung als europäische Marke für sein Produkt beim Öffnen seiner Dosen und Metallbehälter ein, die in verschiedenen Getränken weltweit verwendet werden.

Die Richter waren nach Meinung des Präsidiums der Ansicht, dass die oben genannte Stimme „Kein Adjektiv präsentieren“ Spezifisch für die Markenqualität, heißt es in der Pressemitteilung. Öffne eine Dose oder Flasche „Intrinsisch in einer technischen Lösung im Zusammenhang mit der Handhabung von Getränken zum Verzehr“, und so ein Geräusch „Es wird daher nicht als Hinweis auf die kommerzielle Herkunft dieser Produkte angesehen.“Die Richter entschieden.