Teheran (ICNA) – In Deutschland gibt es etwa 16.400 Wohltätigkeitsorganisationen, die verschiedene wissenschaftliche und kulturelle Projekte im In- und teilweise Ausland fördern. Unter den verschiedenen deutschen Städten haben Frankfurt und Hamburg die meisten Wohltätigkeitsorganisationen. In Hamburg zum Beispiel gibt es rund tausend Vereine, die in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig sind.
Gesetze über die Eintragung dieser Stiftungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Finanz- und Steuergesetze über gemeinnützige Stiftungen und Organisationen im Bundesfinanzgesetz geregelt. Der Steuerabzug beträgt für Personen, die in den Bereichen Forschung, Kunst und Hilfe für Bedürftige helfen, maximal 10 % ihres zu versteuernden Einkommens, für Personen, die in anderen Bereichen helfen, 5 %.
Die steuerbefreiten Tätigkeiten sind wie folgt:
Verwaltung von Altenheimen, Waisenhäusern, behinderten Kindern und Krankenhäusern
Schulen und Universitäten
Kunstinstitute und Museen
Workshops für Menschen mit Behinderung
Dienste für gemeinnützige Partnerschaften
Mit einem Verkaufsvolumen von weniger als 35.000 Euro.
Darüber hinaus sind viele gemeinnützige Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kultur und Wissenschaft von der Mehrwertsteuer befreit.
Das deutsche Steuerrecht erlaubte in der Vergangenheit in der Regel weder die Gründung noch die Förderung durch einen nationalen steuerbefreiten Fonds, weil die deutschen Finanzbehörden die gemeinnützigen Aktivitäten der Organisationen nicht überprüfen konnten.
Im Jahr 2010 hat der Deutsche Bundestag Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beihilfen beschlossen. Gemeinnützige und religiöse Spenden an EU-Körperschaften sind steuerlich absetzbar, wenn deutsche Staatsangehörige von der Stiftungstätigkeit profitieren oder die Stiftungstätigkeit im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht.
In den meisten Fällen werden gemeinnützige Aktivitäten bei kleinen Organisationen für einen Zeitraum von drei Jahren von den lokalen Steuerbehörden beaufsichtigt. Die allgemeine Überwachung umfasst Routineinspektionen und selten ein vollständiges Audit. Darüber hinaus muss die Kapitalbindung sichergestellt werden, da Abweichungen von den Zielen und Verfahren die Steuerverwaltung veranlassen, der Auflösung der Organisation zuzustimmen. Wohltätigkeitsorganisationen, deren Aktivitäten rechtlich angefochten werden, können den Status der Steuerbefreiung verlieren.
Am 1. Januar 2009 wurde genehmigt, dass eine Organisation, die Steuerbefreiungsziele im Ausland verfolgt, ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben muss. Diese Kriterien müssen in der Regel von einer internen oder externen Einrichtung erfüllt werden, die ihre gemeinnützigen Ziele in Deutschland fördert. Diese Fälle betreffen eine Organisation, die der Steuerbefreiung unterliegt, ohne in Deutschland gemeinnützige Zwecke zu erreichen. Das deutsche Steuerrecht schließt den Gedanken an gemeinnützige Aktivitäten im Ausland nicht aus. Gemeinnützige Organisationen verlieren also nicht die Steuerbefreiung, wenn sie ihre Ziele im Ausland verfolgen.
Die gemeinsamen Wohltätigkeitsorganisationen in Deutschland, die eine wichtige Rolle spielen, sind:
Aktive Organisationen im Bereich Gesundheit. Etwa tausend Institutionen sind in Deutschland in diesem Sektor tätig, der über ein Mehrfaches des Budgets von Stiftungen und Institutionen im Bereich Kultur und Kunst verfügt.
Die Grundlagen des Umweltschutzes sind eines der Ziele von 400 deutschen Institutionen. Obwohl die Gruppe kleiner ist als Stiftungen und Stiftungen, die in anderen Bereichen tätig sind, waren die Auswirkungen ihres Handelns in der Vergangenheit tiefgreifend. Die Deutsche Umweltstiftung, 1982 aufgrund des wachsenden Wunsches der Bürgerinnen und Bürger zum Schutz der Umwelt gegründet, ist weiterhin in großem Umfang mit finanzieller Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement tätig. Auch diese Einrichtungen erhielten 1990 staatliche Unterstützung. Das Bundeswirtschaftsministerium gründete eine „Staatliche Umweltstiftung“, die durch die Privatisierung eines großen Eisenunternehmens finanziert wurde. Die Stiftung hat bisher 2.000 Umweltprojekte im Gesamtwert von 1 Milliarde DM unterstützt und vergibt jährlich einen „Deutschen Umweltpreis“ in Höhe von 1 Million DM.
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