Dieser Fonds deckt sowohl persönliche Risiken, wie zum Beispiel positiv getestete Personen, als auch Infrastrukturrisiken ab
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Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen der Produktion von Spielfilmen und Serien während der Pandemie hat das Bundesministerium für Kultur und Information (BKM) bereits im Jahr 2020 einen „virtuellen Fonds“ eingerichtet, der einen Teil der anfallenden Kosten decken sollte Produktionsunterbrechungen oder -ausfälle. Bisher wurden dem Fonds 50 Millionen Euro zugesprochen, nun wurde er um weitere 19 Millionen Euro aufgestockt. Einschließlich der Beiträge der beteiligten deutschen Selbstverwaltungsregionen und LänderDerzeit beträgt der Gesamtfonds 100 Millionen Euro.
Es deckt sowohl persönliche Risiken, wie einen bestätigten Fall von COVID-19 oder eine Quarantäneanordnung gegen Schauspieler und Crew, als auch Infrastrukturrisiken ab, etwa ob Behörden eine Schließung angeordnet haben. Ab diesem Jahr gleicht er auch Verluste und Kosten für geplante Dreharbeiten im Ausland aus. Gefördert werden hochwertige, vom Bund geförderte Filme und Serien. Projekte müssen entweder durch den Deutschen Bundesfonds (DFFF) gefördert werden und Deutscher Filmfonds (GMPF)oder die BKM selbst oder die Filmförderungsanstalt (FFA), die für die Verwaltung des Fonds zuständig ist. Darüber hinaus Produkte, die exklusiv finanziert werden durch Länder Sie können einen Zuschuss beantragen.
Bei allen Produkten, in die der Staat mehrheitlich investiert, können bis zu 95 % der entstandenen Schäden anerkannt werden, sofern sie die Gesamtherstellungskosten nicht übersteigen und maximal 1,5 Millionen Euro betragen. Für alle Produkte mit der Mehrheitsbeteiligung von LänderSie werden durch den virtuellen Fonds zusätzlich mit bis zu 750.000 Euro gefördert. Gleiches gilt für Produkte mit Investitionen vor Länder Wer sich am virtuellen Fonds beteiligt, erhält ebenfalls eine Entschädigung von bis zu 750.000 Euro. Unter den Teilnehmern Länder Es ist Berlin, das 6 Millionen Euro hinzufügt; Nordrhein-Westfalen und Bayern in Höhe von jeweils 5 Mio. €; Brandenburg in Höhe von 4 Mio. €; und Hamburg für 3,5 Millionen Euro.
Bei internationalen Koproduktionen mit einem deutschen Förderanteil von weniger als 50 % wird der Schaden durch COVID-19, soweit er unmittelbar aus COVID-19-bedingten Produktionsstörungen im Ausland resultiert, maximal mit dem prozentualen deutschen Förderanteil angerechnet . Der Anteil am Produkt selbst beträgt 5 % des anerkannten Schadens, mindestens jedoch 10.000 Euro.
Der Virtuelle Fonds ist eine von mehreren Initiativen der BKM, um Verluste im Kultursektor, insbesondere im Filmbereich, zu beheben. Mit dem Slogan „Neustart Kultur“ und mit den Filmemachern selbst will die Bundesregierung Kinos und Verleiher unterstützen, sobald das Ende des Lockdowns näher rückt und neue Aktivitäten geplant werden können.
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