Donnerstag, Dezember 26, 2024

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StartentertainmentDeutschland: Apple im Zentrum einer Untersuchung zu wettbewerbswidrigen Praktiken

Deutschland: Apple im Zentrum einer Untersuchung zu wettbewerbswidrigen Praktiken

Das deutsche Bundeskartellamt hat angekündigt, eine Untersuchung gegen Apple und seine möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken mit dem App Store und seinem Betrieb einzuleiten.

App Store mit französischer Benutzeroberfläche auf dem iPhone

Recherche im App Store in Deutschland

In einer PressemitteilungDas deutsche Büro stellt fest, dass es von Apple über seinen App Store mehrere Beschwerden über potenzielle wettbewerbswidrige Praktiken erhalten hat. Das sagt Andreas Mundt, Leiter der Geschäftsstelle:

Wir werden nun untersuchen, ob Apple mit seinem iOS-Betriebssystem ein digitales Ökosystem rund um sein iPhone geschaffen hat, das viele Märkte umfasst. Apple produziert Tablets, Computer und Wearables und bietet eine Reihe von hardwarebezogenen Dienstleistungen an. Neben der Herstellung verschiedener Hardwareprodukte bietet das Technologieunternehmen im Rahmen seines Servicegeschäfts auch den App Store, iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ und weitere Services an. Neben der Einschätzung der Position des Unternehmens in diesen Bereichen werden wir unter anderem die breite Integration auf mehreren Marktebenen, den Umfang seiner technologischen und finanziellen Ressourcen sowie den Zugang zu Daten untersuchen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Arbeit des App Stores, der es Apple ermöglicht, auf verschiedene Weise auf die Geschäfte Dritter einzuwirken.

Andere beteiligte Sektoren

Neben dem App Store wird die deutsche Wettbewerbspolizei auch Apps prüfen, die von Apple auf Geräten vorinstalliert sind. Nach ihm und nach deutschem Recht könnte dies dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gleichkommen.

Außerdem kümmert sich das deutsche Büro um das seit iOS 14.5 bestehende Anti-Tracking und eine Provision von 15% oder 30% auf Ebene des App Stores. Er will verstehen, warum Apple die Installation von Apps ohne den App Store nicht zulässt.

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Damit hat die deutsche Antimonopolgendarmerie ihre erweiterten Befugnisse seit dem neuen deutschen Kartellgesetz Anfang des Jahres in Anspruch genommen. Ob Apple auf den Märkten von grundlegender Bedeutung ist, müssen die Behörden feststellen.