Wird die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft für Ausländer ein einfacher Prozess? Das Bundesinnenministerium hat Pläne für ein neues Ausländer-Staatsbürgerschaftsgesetz angekündigt, das die Zuwanderung fördern soll.
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Plan für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ sei insbesondere Voraussetzung für die Einbürgerung, also den Erwerb der deutschen Sprache.
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Das Innenministerium schlägt außerdem vor, dass die Aufgabe der Herkunft keine Bedingung für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sein soll. Mit anderen Worten: Ausländer können Deutsche sein und dabei ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.
Nicht nur das. Bis zur Stellung des Antrags auf Einbürgerung verkürzt sich die Mindestdauer, die den Aufenthalt eines Ausländers auf deutschem Hoheitsgebiet rechtfertigt.
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Der der Deutschen Presse-Agentur vorliegende Entwurf sieht vor, alle Ausländer ab 67 Jahren von Sprachprüfungen zu befreien und die Verpflichtung zur Ablegung eines Einbürgerungstests aufzuheben. Er soll die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration würdigen, die in den ersten Jahren des Aufenthalts keine Sprachkurse oder andere Integrationsleistungen erhalten hat. Deutschland.
Ebenso ist es wichtig zu erwähnen, dass alle Menschen dieser Altersgruppe von dieser Einrichtung profitieren können.
Es sollte auch Schwierigkeiten für junge Menschen, die sich einbürgern wollen, in Bezug auf den Sprachnachweis begrenzen. In begründeten Ausnahmefällen – etwa weil ein Angehöriger pflegebedürftig ist – reicht es aus, wenn sich die betroffene Person im Alltag ohne größere Probleme mündlich auf Deutsch verständigen kann.
Fünf Jahre statt acht Jahre Aufenthalt
Der Entwurf sieht grundsätzlich die Möglichkeit der Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland vor – bisher waren es acht Jahre. Bei besonderen integrativen Leistungen – wie herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen – a bleibe Drei Jahre sollten reichen.
Die bereits durch frühere Reformen definierte sogenannte Wahlpflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern sollte vollständig abgeschafft werden. Damit müssen sich Jugendliche nicht mehr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.
Schließlich wurde der Entwurf laut deutschen Medienquellen an andere zentrale Regierungsstellen zur Genehmigung weitergeleitet.
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