das Gendarmerie Dem Feld zugeordnet oder in Kontakt mit der Öffentlichkeit müssen vollständig sein
Impfstoff gegen Covid-19 Bis zum 15. September, während die Polizei es derzeit vorzieht, „Impfungen aufzustacheln“, heißt es in internen Dokumenten, die AFP am Mittwoch eingesehen hat.
Die zuständige GendarmerieImpfverpflichtung Sie sind „militärisches Personal, aktives und Reservepersonal in den Aufgaben der öffentlichen Sicherheit, der Straßensicherheit, der Strafverfolgung, der Justizpolizei und des Empfangs oder der Erbringung von Dienstleistungen im Kontakt mit der Öffentlichkeit oder Personen außerhalb der Gendarmerie“, heißt es in einer Mitteilung der Generaldirektion der Gendarmerie Nationale (DGGN), datiert Dienstag.
Diese Notiz folgt den Anweisungen des Militärischen Gesundheitsdienstes (SSA), datiert vom 29. Juli und veröffentlicht von die Welt, machte die Impfpflicht „für jeden Soldaten, der (…) im Ballungsgebiet dient, als Teil einer vom Militärstab oder durch Direktiven der Nationalen Gendarmerie festgelegten Einsatzpflicht“.
Unter den Polizeibeamten, die keinen militärischen Status haben, sind Dienstchefs aufgefordert, „weiterhin für die Impfung von Kunden zu agitieren“, die ihnen unterstehen, heißt es in einem Schreiben des Generalsekretärs des Ministeriums vom Dienstag an die Präfekten. Interieur, Jean Benoit Albertini.
Motivation erwähnt von Gerald Darmanin
„Es muss sichergestellt werden, dass alle Einrichtungen, einschließlich der Zeitpläne, Agenten (…) zur Verfügung gestellt werden, um von der Impfung zu profitieren“, schrieb der Generaldirektor der Nationalen Polizei (DGPN), Frederic Fau, in einem ebenfalls datierten Telegramm Dienstag.
Dieser Anreiz, Impfung Innenminister Gerald Darmanen hatte am Montag die Polizeigewerkschaften vorgeladen.
„Diese Ankündigung hängt mit der hohen Impfrate in den Reihen der nationalen Polizei zusammen, die über dem nationalen Durchschnitt liegt“, heißt es in der Erklärung der Polizeigewerkschaft Unsa.
Die von Präsident Emmanuel Macron am 12. Juli angekündigte Impfverpflichtung, um der starken Wiederaufnahme der Covid-19-Pandemie entgegenzuwirken, betrifft Pflegepersonal und Nicht-Pflegepersonal in Krankenhäusern und Altenheimen, Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter, die mit älteren Menschen arbeiten. Ebenso wie Feuerwehrleute oder Sanitäter.
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