- Das Gesetz für Elektroroller auf beiden Seiten der deutsch-französischen Grenze ist unterschiedlich.
- Die EU hat sich noch nicht an die Regeln gehalten, und das Europäische Verbraucherzentrum warnt, dass „es an der Grenze stecken bleiben könnte“.
- Ausrüstung, Geschwindigkeit, Akkreditierung, Versicherung, Vignette, eventuell die Rheinüberquerung mit einem „französischen“ Roller verbieten.
Ist es in Deutschland wirklich eine gute Idee, mit dem Elektroroller einen kurzen Spaziergang über den Rhein zu machen? Dies ist definitiv eine gute Möglichkeit, um Staus zu vermeiden, sich in den Wind zu blasen und für kurze Zeit zur Arbeit zu gehen, was für Sie sehr kostspielig sein kann.
Wer den Satz „Nimm eine Pflaume“ nicht in Goethes Sprache übersetzen möchte, sollte sich besser über das Elektroroller-Gesetz auf beiden Seiten der Grenze informieren. Dies liegt daran, dass die EU die diesbezüglichen Vorschriften noch nicht harmonisiert hat. „Jedes Land legt seine eigenen Regeln fest, die an der Grenze stecken bleiben können“, warnt sie Europäisches Verbraucherzentrum Derjenige, der sich entscheidet, ihn zu kontaktieren, wenn die Frage auftritt. Da rückt in der Eurometropole Straßburg die sofortige Gründung des ZFE näher.
Strengere Regeln in Deutschland als in Frankreich
Seien Sie sich also bewusst, dass das Reiten mit Ihrem französischen Reittier in Deutschland strengstens verboten ist, ohne sich selbst täuschen zu wollen. Mehr Polizei kümmert sich. Achtung, Deutschland hat strenge Regeln aufgestellt. Erstens sollte der Roller 25 km/h gegenüber 20 km/h in Frankreich nicht überschreiten. Es sollte über zwei unabhängige Bremsvorrichtungen, einen akustischen Alarm, Lichter und Reflexionsstreifen verfügen. Vor allem aber muss der deutsche Rollerhersteller die Akkreditierung „Craftforth Fundamental“ (KPA) von der für Verkehrssicherheit zuständigen Bundesbehörde einholen. Ohne diese Anerkennung gäbe es keinen Sesam. Auch beim Kauf eines Elektrorollers in Deutschland empfiehlt das Europäische Verbraucherzentrum zu prüfen, ob der Hersteller diese Akkreditierung tatsächlich vom KBA erhalten hat.
Anders als in Frankreich ist der Besitz eines Elektroroller-Führerscheins nicht zwingend erforderlich, hingegen muss man über 14 Jahre alt sein, während französische Kinder dies ab 12 Jahren tun können. Überraschenderweise besteht in Deutschland keine Helmpflicht, sondern muss durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Kein (oder einige) französische Roller dürfen die Grenze überqueren
Wie in Frankreich müssen Sie Fahrspuren nehmen oder, wenn Sie auf der Straße versagen, nicht auf dem Bürgersteig fahren, auch wenn Sie den Motor unter keinen Umständen abstellen. Zuvor muss man aber die Grenze überqueren, was das Europäische Verbraucherzentrum unterstreicht, weil es deutschen Produktionsstandards entsprechen muss. Abgesehen davon, dass Sie sehr motiviert und wohlhabend sind (was mehrere hundert Euro kosten kann), haben Sie auch eine Konformitätsbescheinigung einer deutschen technischen Leitstelle. Zusätzlich muss Ihr Roller mit einem „Versicheransplacket“-Aufkleber auf dem Schutzblech versehen sein, der bescheinigt, dass er in Deutschland versichert ist. Dies ist noch komplizierter, da das Leben in Frankreich keine Versicherung in Deutschland garantiert …
Schließlich, wenn Sie sich entscheiden, es billig zu machen und die geringe Bandbreite zu riskieren, täuschen Sie sich nur selbst. Wenn Sie einen Bürgersteig oder einen anderen nicht autorisierten Bereich benutzen, werden Sie mit einer Geldstrafe von 15 Euro belegt. Wenn die Bußgelder in Deutschland generell niedriger sind als in Frankreich, verdirbt das den Spaß nur noch ein wenig.
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