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StartEconomyEine beispiellose Herausforderung für die Autorität der luxemburgischen Richter

Eine beispiellose Herausforderung für die Autorität der luxemburgischen Richter

Gepostet am 10. Oktober 2021 09:54Aktualisiert am 10. Oktober 2021, 11:14

Im Oktober 2017 hielt Jean-Marc Sauvé, damals Vizepräsident des Staatsrates, auf der 25. Jahrestagung der European Law Academy eine faszinierende Rede über die „Macht des Rechts der Europäischen Union“. Insbesondere stellte er fest, „dass der endgültige Ansatz des EU-Gerichtshofs möglicherweise einige Mitgliedstaaten und nationale Verfassungsgerichte verwirrt hat, die nicht daran gewöhnt waren, externes Recht aufzuerlegen.“ Bereits in den 1960er Jahren kam es zu Spannungen zwischen den deutschen und italienischen Verfassungsgerichten und dem damaligen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH).

Die deutschen Richter in Karlsruhe waren in der europäischen Rechtsprechung schon immer sehr zurückhaltend und betrachteten ihre Aufgabe, das deutsche Grundgesetz und die Rolle des Bundestages zu verteidigen, als vorrangig. Jean-Marc Sauvé führte dann mehrere aktuelle Beispiele für die „Rebellion“ der Obergerichte gegen luxemburgische Richter an: in der Tschechischen Republik 2012 zum Rentenbonussystem, in Dänemark 2016 zum Thema Altersdiskriminierung.

Auch der Franzose stellte frühzeitig fest: „Obwohl diese Spannungen außerhalb der Rechtsgemeinschaft kaum wahrgenommen werden, erzeugen sie Gefahren, deren Schwere und Folgen nicht zu unterschätzen sind.“ Im vergangenen Jahr warf ein wegweisendes Urteil deutscher Richter zur Billigung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) viele Fragen auf. Das ungewöhnlich aggressive Vokabular und der Vorwurf, das luxemburgische Gericht habe seine Befugnisse überschritten, überraschte.

Verletzungsklage

Die Europäische Kommission, die die Ansteckungsgefahr in dieser Bestimmung sah, leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Berlin reagierte diesen Sommer mit einer etwas peinlichen Botschaft, dass es den europäischen Rechtsstaat anerkenne. Die Kommission, die den Text weiter analysiert, hat das Vertragsverletzungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Was im vergangenen Jahr als Frontalangriff auf den EuGH beschrieben wurde, erscheint nun im Vergleich zu einer grundsätzlichen Frage des polnischen Verfassungsgerichts zur Rechtsordnung in der Föderation recht harmlos.

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unter zunehmendem Druck

„Wir können die beiden Fälle überhaupt nicht vergleichen“, bemerkt Tho Nguyen, Rechtsspezialist am Jacques Delors Institute. Der Geltungsbereich der polnischen Entscheidung ist viel größer. Nicht zu vergessen, dass polnische Richter eine Frage der Regierung beantwortet haben.“ Koen Lenaerts, Präsident des EuGH seit 2015 (der übrigens an diesem Freitag um drei Jahre verlängert wurde) gerät zunehmend unter Druck. Die Gefahr für ihn liege nicht nur in den illiberalen Demokratien im Osten des Kontinents Regierung ermutigte den Staatsrat, Luxemburgs Entscheidung von 2020 zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu befolgen, und plädierte für die Privatsphäre im Bereich der nationalen Sicherheit … Der Staatsrat nahm eine versöhnliche Position ein.