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Die Schweiz repatriiert die drei Schweizer Kollaborateure der Bundeswehr aus Sicherheitsgründen im Zusammenhang mit dem Vormarsch der Taliban, die sich noch in Kabul, Afghanistan, befinden. Die 40 Mitarbeiter der lokalen Agenturen und ihre Familien erhalten ein humanitäres Visum.

Die Schweizer sind an einer Mitarbeit in der seit 2002 bestehenden Koordinationsstelle der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Kabul interessiert. Von den insgesamt sechs sind bereits drei zurückgekehrt.

Es gibt keine Schweizer Botschaft in Afghanistan. 28 Personen kümmern sich in der Schweizer Botschaft in Pakistan um aktuelle afghanische Angelegenheiten, ebenso viele europäische Länder wie Norwegen oder Dänemark, sagte Livia Lo, Staatssekretärin des Auswärtigen Amtes (EDA), am Freitag vor Reportern. kündigte die Schließung ihrer Vertretung an.

Sie fügte hinzu, dass sich die Lage in Afghanistan verschlechtere und die Zahl der Opfer jeden Tag steige. Er drückte seine Besorgnis aus und rief zu einem Dialog auf, um eine politische Lösung zu finden, und betonte dabei die humanitäre Lage und den Schutz von Minderheiten, insbesondere von Frauen.

„Die Schweiz verurteilt die in Afghanistan begangenen Verletzungen des Völkerrechts“, fügte Frau Liu hinzu. „Das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte müssen respektiert werden.“ Der Außenminister sagte, es gebe derzeit noch einen Schweizer Reisenden in Afghanistan.

humanitäres Visum

An der Pressekonferenz stellte Mario Gattiker, Direktor des Staatssekretariats für Migration (SEM), fest, dass rund 40 lokale Mitarbeiter der Agentur und deren Familien ein humanitäres Visum erhalten, um nach Belieben in die Schweiz einzureisen. „Durch die Zusammenarbeit mit der Föderation riskieren sie, als Kollaborateure des feindlichen Westens angesehen und verfolgt zu werden“, fuhr er fort.

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Insgesamt sind 200 Personen betroffen. Den Entscheid traf Bundesrätin Karen Keeler Sutter.

Trotz allem gehe das Schweizer Engagement in Afghanistan weiter, sagte Patricia Danzi, Direktorin des Zentrums für Nachhaltige Entwicklung. Die humanitären Partnerorganisationen setzen dort ihre Arbeit fort. In naher Zukunft muss in Afghanistan und den Nachbarländern Unterstützung geleistet werden. Die Schweiz wird nun überlegen, wie sie am besten helfen kann.

Kommentarempfehlungen

Bereits am Mittwoch hatte das Flüchtlingsministerium beschlossen, die Abschiebungen afghanischer Asylbewerber in ihrem Herkunftsland bis auf Weiteres auszusetzen. Es wird auch kein neues Kapitel ausgesprochen. Nur Fälle der Ausweisung von Personen, die schwere Straftaten begangen haben, werden zurückbehalten. Eine Ausnahme, zu der Herr Gatker am Freitag zurückkehrte.

Das Frauenministerium teilte letzte Woche mit, es gebe noch Überweisungen. Er stellte aber klar, dass in den kommenden Wochen keine Rückkehr nach Afghanistan geplant sei. Ihm zufolge erfolgte die letzte Abschiebung in das Land 2019 (6 Überweisungen), vor der Coronavirus-Pandemie.

Zuvor führte die Schweiz 2017 elf Abschiebungen durch und 2018 wurde niemand zurückgeführt. Zudem verzeichnete die Schweiz 2020 laut dem Flüchtlingsministerium die höchste Schutzquote für afghanische Asylsuchende in Europa (84%).

Die Regierung von Kabul forderte im Juli europäische Länder, darunter die Schweiz, auf, die Abschiebung afghanischer Migranten für die nächsten drei Monate einzustellen. Schweden und Finnland stoppten die Abschiebungen nach Afghanistan nach diesem Appell. Deutschland und die Niederlande haben am Mittwoch die gleiche Entscheidung getroffen.

weiter gehen

Die Schweizerische Organisation Keystone-ATS Refugee Assistance (OSAR) und die Schweizer Abteilung von Amnesty International haben aufgerufen, den Entscheid des SEM zu begrüßen. Aber beide fordern die Gewerkschaft auf, weiter zu gehen.

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Osar will den gescheiterten afghanischen Einwanderern eine vorübergehende Aufnahme gewähren, weil „die Situation nicht schnell genug verbessert wird“. Darüber hinaus sollten die Fälle derjenigen, die Anträge auf Überprüfung stellen, genau geprüft werden. Schliesslich sollen auch Familienangehörigen von Afghanen, denen Asyl oder eine vorübergehende Aufnahme in die Schweiz gewährt wurde, humanitäre Visa leichter erteilt werden.

amnesty international ist der Auffassung, dass jede Rückkehr nach Afghanistan derzeit einen Verstoß gegen den im Völkerrecht verankerten Grundsatz der Nichtzurückweisung darstellt. Es fordert auch die Legalisierung des Status der betroffenen Personen, damit diese während ihres Aufenthalts in der Schweiz ihre Rechte voll ausüben können. Sie will weiterhin Orte für die Umsiedlung dieser Flüchtlinge in Nachbarländern wie Pakistan und Iran schaffen.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats