Nach Aufhebung des Gesundheitsnotstands hat die Provinz Martinique die neuen Regeln für Reisen von und nach Martinique seit Freitag, dem 1. In jedem Fall müssen ungeimpfte Passagiere immer einen zwingenden Grund für die Reise rechtfertigen.
während die Aufhebung der Ausgangssperre An diesem Freitag müssen Reisende von und nach Martinique neben dem Gesundheitsnotstand noch bestimmte Regeln einhalten. auf seiner Seitehat das Gouvernement die neuen Reisebedingungen seit dem 1Vers April.
nach Martinique
Jeder Reisende ab 12 Jahren, der nicht geimpft wurde, muss nachweisen, dass seine Reise auf einem zwingenden Grund beruht. Er muss außerdem einen negativen PCR-Test vor weniger als 72 Stunden oder einen negativen Antigen-Test vorlegen, der weniger als 48 Stunden vor dem Boarding durchgeführt wurde. Ungeimpfte Minderjährige können ohne zwingenden Grund reisen, müssen aber trotzdem ein negatives Ergebnis für einen PCR- oder Antigentest vorlegen.
Geimpfte Passagiere müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das weniger als 72 Stunden alt ist, oder einen Antigentest, der weniger als 48 Stunden alt ist.
Komme aus Martinique
Für Passagiere mit Ziel Frankreich müssen nicht geimpfte Passagiere nachweisen, dass ihr Flug auf einem zwingenden persönlichen oder familiären Grund, einem gesundheitlichen Notfall oder einem beruflichen Grund beruht, der nicht aufgeschoben werden kann. Sie müssen außerdem einen negativen PCR-Test in weniger als 72 Stunden oder einen negativen Antigentest vorlegen, der weniger als 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde. Sie verpflichten sich auch, die Möglichkeit eines Screenings oder Screening-Tests bei der Ankunft zu akzeptieren. Reisende mit einem vollständigen Impfplan unterliegen diesen Verpflichtungen nicht.
nach Westindien
Für Passagiere, die aus Guadeloupe, Saint Martin, Saint Barthelemy, Guyana ankommen und nach Guadeloupe, Saint Martin, Saint Barthelemy, Guyana reisen, gelten die gleichen Bedingungen, insbesondere für nicht geimpfte Passagiere mit zwingendem Grund und negativem Test, die sich bereit erklären, einen Test bei der Ankunft zu akzeptieren.
ins und aus dem Ausland
In ein grünes oder oranges Land: Jeder Reisende ab 12 Jahren, der nicht geimpft wurde, muss nachweisen, dass seiner Reise ein zwingender persönlicher oder familiärer Grund, eine gesundheitliche Notlage oder ein unaufschiebbarer beruflicher Grund zugrunde liegt.
Aus einem grünen oder orangen Land kommend: Wer nicht geimpft wurde, muss einen zwingenden Grund begründen und ein negatives Ergebnis für einen weniger als 72 Stunden alten PCR-Test oder einen weniger als 48 Stunden alten Antigentest vorlegen.
Die Geimpften sollten einen negativen Test vorlegen. Ungeimpfte Minderjährige können ohne zwingenden Grund reisen, müssen aber trotzdem einen negativen Test vorlegen.
Aus einem roten Land kommend und auf dem Weg nach Martinique: Die ungeimpfte Person muss begründen, dass ihre Reise auf einem zwingenden Grund beruht, einen negativen Test vorlegen, die Möglichkeit eines Tests bei der Ankunft akzeptieren und den Ort der Isolation anerkennen. Die Geimpften sollten einen negativen Test vorlegen.
In ein rotes Land: Jeder nicht geimpfte Reisende muss nachweisen, dass seiner Reise ein zwingender Grund zugrunde liegt.
Reisen Sie auf dem Seeweg
Die Präfektur fügt hinzu, dass „die Methoden der Seereise denen der Flugreise ähneln“, mit der Ausnahme, dass „Tage auf See in der 7-tägigen Isolationsperiode für Personen berücksichtigt werden, die keinen vollständigen Impfplan einreichen Crossag muss per E-Mail (antilles.@mrccfr.eu) mit dem Betreff „Announcement of Entry to Martinique – Ship [XXXXX]Die folgenden Dokumente sind beigefügt: Die beigefügte Einreisegenehmigung muss ordnungsgemäß ausgefüllt und mindestens 24 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit versandt werden, und alle Dokumente, die den zwingenden Grund und das negative Ergebnis einer Biovirenuntersuchung für jeden Passagier rechtfertigen, die weniger als 72 Mal durchgeführt wurde Stunden vor Abflug.
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