Für unseren Artikel „Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen im Elsass für unsere deutschen und schweizer Nachbarn“ macht die Erstversicherungskasse Haut-Rhin folgende Angaben, was bedeuten könnte, dass alle Untersuchungen deutscher oder Schweizer Bürger in Frankreich von der Krankenkasse übernommen werden.
CPAM stellt fest, dass „Frankreich sich im Rahmen des Kampfes gegen die Covid-19-Epidemie für eine umfassende Testabdeckung entschieden hat, es ist nur“ Zum Wohle der im Gebiet ansässigen PersonenOb sozialversicherungspflichtig oder nicht: Jeder Bewohner kann auf Wunsch einen außerbörslichen Früherkennungstest in Anspruch nehmen, der auch von der Krankenversicherung (ohne Zusatzleistungen der Krankenversicherung) und ohne Vorlaufkosten voll übernommen wird.
Grenzgänger können im Rahmen grenzüberschreitender Vereinbarungen denselben Versicherungsschutz genießen, den die versicherte französische Sozialversicherung für ihre Pflege in Frankreich bietet. Vorausgesetzt, es ist in der Hauptkasse der Residenzabteilung registriert (mit Formular S1), auch wenn sie einer deutschen oder schweizerischen Sozialversicherungsanstalt angeschlossen sind. Andererseits werden Ausländer, auch Deutsche oder Schweizer, die zu einem Covid-19-Screening-Test in ein französisches Labor kommen, direkt vom medizinisch-biologischen Analyselabor für die Tat in Rechnung gestellt. Der Test ist nicht kostenlos und wird von der französischen Krankenversicherung nicht erstattet. “
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