Reisen nach Deutschland: Was sich ändert
Deutsche Beamte haben angekündigt, dass alle Länder ab Mitternacht des 3. März von der Hochrisikoliste gestrichen werden. Ursprünglich sollten die Änderungen am 6. März stattfinden, das Inkrafttreten wurde jedoch auf diesen Donnerstag verschoben.
Das heißt, Passagiere, die geimpft oder vom Covit-19-Impfstoff genesen sind, können jetzt unabhängig von ihrem Geburtsland nach Deutschland einreisen, wenn zusätzliche Einreisebestimmungen wie Tests und Anforderungen vor der Einreise gelten. SchengenVisaInfo.com meldete Isolation
Das RKI, Deutschlands Impf- und Kontrollbehörde, erklärte, dass das Land beschlossen habe, seine Reisebestimmungen zu lockern, nachdem Studien gezeigt hätten, dass die Omicron-Variante keine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstelle.
Darüber hinaus stellte dieselbe Organisation fest, dass die Hochrisikoklassifizierung jetzt nur noch für Bereiche gilt, in denen erhöhte Infektionsraten für bösartigere Varianten als Omicron zu verzeichnen sind.
Neue Maßnahmen zur Einreise nach Deutschland
Nach den neuen Regeln können alle Reisenden aus EU-/Schengen- und Drittstaaten ab heute nach Deutschland einreisen, ohne ihre Einreise registrieren zu müssen oder zusätzliche Einreisebestimmungen zu beachten.
Sie müssen lediglich ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat oder ein negatives Govt-19-Testergebnis vorlegen.
Deutschland akzeptiert alle Impfbescheinigungen, die belegen, dass der Inhaber eines der von den deutschen Gesundheitsbehörden zugelassenen Impfstoffe vollständig geimpft ist. Die Injektion sollte innerhalb von 270 Tagen vor Reiseantritt verabreicht werden. Personen, die eine Auffrischungsdosis erhalten, werden ebenfalls ohne Einschränkung zugelassen.
Außerdem werden Genesungsbescheinigungen anerkannt, wenn das Dokument nachweist, dass sich der Inhaber innerhalb von 180 Tagen nach Einreise in Deutschland von dem Virus erholt hat.
In Bezug auf negative Testergebnisse akzeptiert Deutschland PCR-Tests, die innerhalb von 72 Stunden durchgeführt werden, und Antigen-Schnelltests, die innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft durchgeführt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines der oben genannten Dokumente gilt für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr.
Bei Reisenden aus Drittstaaten besteht das Auswärtige Amt darauf, dass sie nur einreisen dürfen, wenn ihnen ein vollständiger Impfplan mit einem der behördlich zugelassenen Impfstoffe vorliegt.
„Die Einreise aus anderen Ländern (Nicht-EU- und Schengen-Raum) zu jeglichen Zwecken, einschließlich Besuchen und Tourismus, ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich“, heißt es in dem Bericht des Auswärtigen Amtes.
Reisende aus ungeimpften Drittstaaten können nur aus zwingenden Gründen nach Deutschland einreisen.
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