Die Aufhebung fast aller Gesundheitsbeschränkungen ist für Sonntag, den 3. April in Deutschland geplant. Erfasst werden die Entscheidung, zu Hause eine Maske zu tragen, die Gesundheitspassentscheidung und die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests zum Restaurantbesuch.
Ab Sonntag, 3. April, ändern sich die Gesundheitsregeln in Baden-Württemberg. In Innenräumen besteht keine Maskenpflicht, außer in allgemeinen Krankenhäusern, Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen. Um ein Restaurant zu besuchen, müssen Sie auch einen Gesundheitspass oder einen negativen Test vorlegen. Es wird nicht mehr benötigt.
Für den Besuch von Schulen, Kitas und Krankenhäusern müssen Sie regelmäßig Ihren Gesundheitstest oder Negativtest vorlegen. Bis zum Beginn der Osterferien in Baden-Württemberg am 14. April werden die Schüler nicht täglich, sondern zweimal pro Woche getestet.
Diese Maßnahmen betreffen ganz Deutschland, da Launder ab Sonntag, dem 3. April, nicht mehr über Gesundheitsbeschränkungen entscheiden kann. Bundesrechtliche Regelungen gelten bundesweit.
Die Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann ruft die Bürger dennoch dazu auf, Masken zu tragen, um sich und andere zu schützen.
Die Ereignisrate für die letzten sieben Tage in Baden-Württemberg lag bei 1695,8 pro 100.000 Einwohner. 267 Menschen befinden sich derzeit auf der Intensivstation in Krankenhäusern vor Ort.
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