Die griechische Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Eva Kaili, die seit Freitag in einer belgischen Justizuntersuchung wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit Katar angehört wurde, wurde am Samstag, dem 10. Dezember, vorübergehend von den ihr übertragenen Aufgaben entbunden ihr von Präsidentin Roberta Metsola. .
„Angesichts der laufenden gerichtlichen Ermittlungen der belgischen Behörden hat Präsident Metsola beschlossen, alle Befugnisse, Pflichten und Funktionen, die Eva Kaili in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments übertragen wurden, unverzüglich auszusetzen.“kündigte am Abend ein Sprecher von mich Metsola.
„Das ist kein Einzelfall.“TI-Reaktion. Über mehrere Jahrzehnte hat das Parlament zugelassen, dass sich eine Kultur der Straflosigkeit entwickelt hat (…) und das völlige Fehlen einer unabhängigen ethischen Aufsicht. »
Fünf Personen, darunter Eva Kaili, wurden am Freitag in Brüssel nach mindestens 16 Durchsuchungen im Rahmen einer Untersuchung mutmaßlicher Zahlungen festgenommen. „Das Ergebnis“ Von einem Golfstaat, um die Entscheidungen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu beeinflussen. Die Bundesanwaltschaft nannte den Namen des Landes nicht, aber eine mit der Angelegenheit vertraute Justizquelle bestätigte der Agence France-Presse (AFP), dass es sich um den Staat Katar handelte.
Katar bestreitet
Jeder Vorwurf des Fehlverhaltens des Staates Katar deutet auf eine schwerwiegende Falschdarstellung hin.Am Samstag antwortete ein katarischer Regierungsbeamter auf eine AFP-Anfrage.
Dieses Problem brach mitten in der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft aus, während das veranstaltende Land Anstrengungen unternehmen musste, um seinen Ruf zu verteidigen, indem es die Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte der Arbeitnehmer, anprangerte.
Am Samstag wurden die Anhörungen von fünf Verdächtigen in Brüssel fortgesetzt, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mitteilte.
Über die Möglichkeit einer Unterbringung in Untersuchungshaft muss der Untersuchungsrichter innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme, also spätestens am Sonntag, entscheiden.
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