Seit dem 12. Februar hat die Exekutive das Grenzkontrollregime gelockert, insbesondere für geimpfte Reisende.
Reisen und reisen. Seit Samstag ist das Gesundheitskontrollsystem an der französischen Grenze gelockert. „Bei geimpften Reisenden sind bei der Ausreise keine weiteren Kontrollen erforderlich“, heißt es auf der Website des Innenministeriums. „Der Nachweis eines vollständigen Impfplans reicht aus, um Frankreich unabhängig vom Herkunftsland zu erreichen.“
Und für andere Reisende? Es hängt alles von der gesundheitlichen Situation im Ziel- oder Herkunftsland ab: Die Regierung stuft Länder mit einer moderaten oder niedrigen Prävalenz von Covid-19 als „grün“ ein, während Länder mit einem aktiven Zyklus als „orange“ eingestuft werden. wie in unserer Karte unten gezeigt.
An diesem Mittwoch schlossen sich mehrere Länder des afrikanischen Kontinents und Asiens der „grünen“ Liste an, darunter Kambodscha, die Elfenbeinküste, Marokko und Vietnam.
• Für Länder auf der „grünen“ Liste
Ungeimpfte Reisende aus diesen Ländern müssen sich bei ihrer Ankunft in Frankreich nicht mehr einem obligatorischen Screening-Test unterziehen und sich selbst isolieren. Sie müssen jedoch vor Verlassen des jeweiligen Landes getestet werden.
• Für Länder auf der „orangen“ Liste
Für ungeimpfte Reisende aus einem „orangen“ Land gelten strengere Regeln: Sie müssen weiterhin einen zwingenden Grund für die Einreise nach Frankreich liefern und können bei der Ankunft stichprobenartig getestet werden.
• Für Länder auf der „roten“ Liste
In dieser „roten“ Liste werden derzeit keine Länder mehr bewertet. Allerdings wollen die französischen Behörden aufpassen: Die neue Alternative könnte die Papiere abändern.
„Im Falle eines Notfalls, der durch das Auftreten einer Variante gekennzeichnet ist, die wahrscheinlich ein Risiko für eine erhöhte Übertragbarkeit oder Immunflucht darstellt, wird der ‚Notbremsmechanismus‘ aktiviert und das Land wird dann auf die ‚rote Liste‘ gesetzt Regierung gibt auf ihrer Website an.
In diesem Fall müssten Reisende einen zwingenden Reisegrund begründen und sich verpflichten, bei der Ausreise einen negativen Test vorzulegen – auch bei geimpften Reisenden im Falle einer Variante, die das Immune-Escape-Merkmal darstellt. Außerdem müssen sie sich bei der Ankunft einem Test unterziehen.
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